Technische Dokumentation

Konformitätsbewertung

In der Konformitätsbewertung werden die Übereinstimmung der Anlage mit den gültigen Normen und Vorschriften geprüft und bewertet. Dabei werden vor allem die von der Anlage ausgehenden Gefahren ermittelt, sowie Möglichkeiten der Risikominderung erarbeitet. Die Bewertung ist Voraussetzung für die CE-Zertifizierung


1. Risikobeurteilung

Auf der Basis der Europäischen Richtlinien für Maschinensicherheit, Niederspannungsanlagen, EMV oder Produktsicherheit, und unter Beachtung der jeweiligen nationalen und harmonisierten Normen, werden die einzelnen Risiken ermittelt, die von einer Maschine oder einer Anlage ausgehen können.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Risikobeurteilung oft auch als Gefahrenanalyse bezeichnet. Das ist völlig korrekt, da beide Verfahren bezüglich Verfahrensweisen und Inhalten identisch sind. Dagegen bezieht sich die sogenannten Gefährdungsanalyse auf den Bereich der betrieblichen Arbeitssicherheit.

Die Risikobeurteilung ist die Basis für die anschließende Risikominderung. Ein hoher Detaillierungsgrad bei Ermittlung und Beurteilung der einzelnen Risiken ermöglicht es, die zu erwartenden Risiken umfassend zu beurteilen.


2. Risikominderung

Die Risikominderung wird allgemein in drei Schritten durchgeführt. Führt eine der Maßnahmen nicht zur notwendigen Reduzierung des Restrisikos, sind weiterführende Maßnahmen notwendig.

2.1 Risikominderung durch inhärent sichere Konstruktion

Dabei wird gemäß EN ISO 12100:2010 Abschnitt 3.20 eine Maßnahme beschrieben, „die entweder Gefährdungen beseitigt oder die mit den Gefährdungen verbundenen Risiken vermindert, indem ohne Anwendung von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen die Konstruktions- oder Betriebseigenschaften der Maschine verändert werden“.

Diese Maßnahmen haben oberste Priorität, da potenzielle Gefahren bereits vor ihrem Entstehen eliminiert werden. Die Gefahren können demzufolge später auch nicht manipuliert werden. Auch Fehlbedienung, etc. sind ausgeschlossen.

2.2 Risikominderung durch technische und / oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Auch für diese Maßnahmen liefert die EN ISO 12100:2010 Abschnitt 3.20 die genaue Definition: „Schutzmaßnahmen, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können".

Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Maschine im Notfall sofort zum Stillstand zu bringen. Darüber hinaus sind es Maßnahmen, die z.B. Stromkreise trennen oder eine sichere Ableitung von Gefahrstoffen sicherstellen.

2.3 Risikominderung durch Benutzerinformation

Hier liefert ebenfalls die EN ISO 12100:2010 Abschnitt 3.20 die genaue Definition: „Schutzmaßnahme, die aus Kommunikationselementen besteht (z.B. Texte, Wörter, Zeichen, Signale, Symbole, Diagramme), die einzeln oder gemeinsam verwendet werden, um Informationen an den Benutzer weiterzugeben“.

Wichtiger Bestandteil dieser Benutzerinformation ist die Betriebsanleitung. Diese muss alle relevanten Informationen zum sicheren Umgang mit der Maschine im Verlaufe aller Lebensphasen enthalten.

Wenn nach Abschluss der Risikominderungsmaßnahmen noch Restrisiken verbleiben, muss die Betriebsanleitung entsprechende Hinweise enthalten. In der DIN ISO 3864-2 werden die Restrisiken in 4 Kategorien aufgeteilt, die auch mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet sind:

  • Hinweis
  • Vorsicht
  • Warnung
  • Gefahr

3. Konformitätsbestätigung

Nach Abschluss der o.g. Verfahren und Auswahl der relevanten Normen kann die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien bestätigt und die CE-Zertifizierung durchgeführt werden.