AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Version 3.0 vom 30.07.2021)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Besteller“ genannt) für alle mit uns abgeschlossenen Verträge und für sämtliche daraus resultierenden Ansprüche.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich der Geltung in Textform zustimmen

Diese Geschäftsbedingungen werden vom Besteller mit Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Dabei müssen wir nicht immer zwingend auf die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.


§ 2 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Aufträge jeglicher Art müssen den Gegenstand des Geschäftes zweifelsfrei erkennen lassen. Jegliche nachträgliche Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer Bestätigung in Textform.

Der Besteller ist verpflichtet, uns alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorzulegen und uns von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Durchführung des Auftrages relevant sein können. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen.


§ 3 Haftung

Wir haften unbeschränkt wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 4 Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, die vom Besteller im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Diese Verpflichtung besteht nicht, falls der Besteller uns hiervon entbindet.

Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Besteller und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Besteller verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auftragserteilung in Textform genauestens darzulegen und, soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.


§ 5 Ausführung durch Dritte

Für die Abwicklung von Aufträgen dürfen wir uns Dritter bedienen, wenn wir dies für notwendig und sinnvoll erachten.

Kontakte zwischen dem Besteller und von uns beauftragten Dritten bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.


§ 6 Angebote und Preise

Die von uns erstellten Angebote und die darin genannten Preise sind freibleibend. Sollte sich der Angebotsumfang nachträglich ändern, sind wir berechtigt, die genannten Preise entsprechend anzupassen.

Ändert sich der Angebotsumfang derart, dass wir uns nicht in der Lage sehen, den Auftrag in angemessenem Rahmen abzuwickeln, können wir unser Angebot zurückziehen.

Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten in Euro (€). Alle Preise sind Nettopreise und beinhalten keine Umsatz- oder sonstige Steuer.

Auf die in unseren Angeboten genannten Preise werden keine Abzüge gewährt. Sollte in besonderen Fällen ein zusätzlicher Abzug vereinbart werden, bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.


§ 7 Leistungserbringung

Die von uns angebotene, vom Besteller in Auftrag gegebene und von uns bestätigte Leistung wird auf Basis der vertraglichen Regelungen, der Allgemein Gültigen Technischen Regeln sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
Eine über die bestätigte hinausgehende Leistung schulden wir nicht.


§ 8 Liefertermine

Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie gelten jedoch nicht als verbindliche Zusicherung.

In Absprache mit dem Besteller ist die Aufteilung des gesamten Lieferumfanges in Teillieferungen möglich.

Verletzt der Besteller schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, z.B. durch nicht rechtzeitige Bereitstellung von notwendigen Informationen oder Unterlagen, oder durch Bereitstellung unrichtiger Informationen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen anzupassen. Sollten uns dadurch Schäden oder Mehraufwendungen entstehen, sind wir berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu verlangen.


§ 9 Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen und Störungen beim Datentransfer.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die elektronische Datenübertragung erfolgt auf Risiko des Bestellers. Wir haften nicht für Schäden durch Viren, Trojaner oder vergleichbare Malware. Unsere EDV wird regelmäßig auf derartige Schadsoftware geprüft. Jedoch liegt die endgültige Prüfung auf Schadsoftware auf Seiten des Bestellers.


§ 10 Prüfung und Abnahme von Leistungen

Der Besteller hat die gelieferten Werke / Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe. Sind Teillieferungen vereinbart, erfolgen Teilabnahmen nach Fertigstellung und Übergabe der jeweiligen Teilleistungen.

Soweit eine Mängelanzeige nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang beim Besteller erfolgt, gilt unsere Vertragsleistung als vertragsgemäß erbracht, es sei denn, der Mangel war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.

Wegen unwesentlicher Mängel kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern.


Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Leistungen sofort nach Rechnungsstellung rein netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlbar.

Werden Teilzahlungen vereinbart, so ist der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Besteller mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist.


§ 12 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Werken und sonstigen übergebenen bzw. übermittelten Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung für diese Werke/ Unterlagen vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Werke/ Unterlagen (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Nach Abwicklung des Auftrages sind alle Unterlagen, sofern sie nicht Bestandteil des Auftrages sind, unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.


§ 13 Aufrechnungsverbot; Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt zwölf Monate, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart.

Mängelansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Vertragsleistung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Pflichten oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ein Mangel ist insbesondere dann nicht von uns zu vertreten, wenn der Mangel auf dem vom Besteller erteilten Auftrag oder seiner fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung (siehe Mitwirkungspflichten des Bestellers) beruht oder, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere Zustimmung unsere Vertragsleistung oder Teile davon verändert.

Im Fall unserer Sachmängelhaftung hat der Besteller zunächst die Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese mindestens zwei Mal fehl, stehen dem Besteller die weiteren Mängelrechte zu.


§ 15 Urheberrechte

Das Urheberrecht an allen von uns erstellten Unterlagen, welche dem Besteller nach Auftragserteilung übergeben werden, bleibt bei uns.
Dem Besteller werden an den von uns erstellten Unterlagen Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang eingeräumt.

Weitergehende Nutzungsrechte (insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung) werden ohne unsere Zustimmung in Textform nicht eingeräumt. Wir haften nicht für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung durch den Besteller.

Der Besteller ist verpflichtet, uns als Urheber entsprechend unseren Angaben zu benennen, und einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk an den von uns erstellten Dokumenten und Unterlagen anzubringen.

Sollte uns durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ein finanzieller Schaden entstehen, so ist der Besteller zum Schadensersatz verpflichtet.


§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg (Deutschland).


§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg (Deutschland).


§ 17 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder die Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihrer Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

Die auf der Homepage www.falenczyk.de veröffentlichte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache ist die aktuelle Fassung.