Technische Dokumentation

Instandhaltung

Instandhaltung ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, welche den Sollzustand einer Maschine sicherstellen, bzw. wiederherstellen. Enthalten sind auch alle Maßnahmen, welche den Istzustand einer Maschine feststellen und beurteilen.

Detaillierte Instandhaltungspläne bilden die Grundlage für langfristig störungsfrei arbeitende Anlagen und Maschinen.

Das Instandhaltungspersonal benötigt nicht nur ausführliche Informationen über Zeitpunkt und Häufigkeit präventiver Maßnahmen, sondern auch über die notwendigen Betriebsmittel und zu beachtenden Sicherheitsvorschriften während der Arbeiten.

Eine lückenlose Ersatz- und Verschleißteile-Dokumentation garantiert die erforderliche Verfügbarkeit der Maschinen oder Anlagen. Dazu gehören auch ständig aktualisierte Informationen über Teile-Lieferanten und Lieferzeiten.

Die einzelnen Bereiche der Instandhaltung werden nachfolgend beschrieben:


1. Wartung

In der DIN 31051: 2012-09 "Grundlagen der Instandhaltung" wird der Begriff Wartung wie folgt definiert:

„Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats“.

Die Wartung ist Bestandteil der Instandhaltung und wird allgemein in regelmäßigen Abständen und von Fachpersonal durchgeführt.

Typische Inhalte einer Wartung sind Ergänzung oder Austausch von Betriebsstoffen, die Schmierung sowie die Konservierung von Maschinenelementen. Die durchzuführenden Arbeiten werden vom Hersteller in einem Wartungsplan zusammengefasst und mit Wartungsintervallen versehen.


2. Instandsetzung

Die Instandsetzung ist gemäß DIN 31051: 2012-09 ebenfalls Bestandteil der Instandhaltung. Dabei werden defekte Bauteile entweder ausgetauscht, oder soweit nachgearbeitet, dass sie ihre ursprüngliche Funktion wieder erfüllen.

Für die Instandsetzung gibt es natürlich keinen vorgeschriebenen Zeitplan, da sie immer durch den Ausfall eines Bauteils notwendig wird.


3. Inspektion

Die Inspektion ist gemäß DIN 31051: 2012-09 ebenfalls Bestandteil der Instandhaltung. Es handelt sich bei der Inspektion aber um eine präventive Maßnahme. Dabei wird auf der Basis eines Inspektionsplanes der technische Zustand einer Maschine überprüft, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Reparaturen sind dagegen nicht Bestandteil einer Inspektion.


4. Nachrüstung

Durch Nachrüsten von Komponenten wird eine bestehende Maschine auf den vorgeschriebenen technischen oder sicherheitstechnischen Stand gebracht. Dadurch wird die Funktionssicherheit der Maschine erhöht. Die grundlegende Funktion der Maschine wird jedoch nicht verändert.


5. Ersatzteile

Der Hersteller einer Maschine muss eine lückenlose Ersatzteilliste mitliefern. Diese entspricht einer Stückliste und ist mit den zugehörigen Stücklistenzeichnungen zu liefern.

In der Liste müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, wie z.B. genaue Bezeichnung, Abmessungen, Normteilbezeichnungen, Bezugsquellennachweis, Stückpreis und aktuelle Lieferzeit.


6. Verschleissteile

Neben der Lieferung einer Ersatzteilliste wird der Lieferant einer Maschine auch verpflichtet, eine Verschleißteileliste zu liefern. Diese enthält alle Teile, welche bei bestimmungsgemäßem Gebrauch im Verlaufe der Lebensdauer ihre Funktionalität verlieren können.

Im Allgemeinen reicht es aus, wenn diese Teile in der Ersatzteileliste entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Teile sollten unbedingt im Hause des Betreibers vorrätig sein, um die Verfügbarkeit der Maschine im Falle eines Defektes sicherzustellen